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Unterhaltsangelegenheiten (z.B. Sorgerecht)Durch den Nachweis, dass die angeblich Unterhaltsberechtigte Person einer beruflichen Tätigkeit nachgeht bzw. in einer neuen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft (eheähnliches Verhältnis) lebt, kann erreicht werden, dass der Unterhaltsanspruch nicht mehr oder aber nur noch zu einem geringen Teil besteht. Im Falle einer Unterhaltsangelegenheit ermitteln wir kompetent und preiswert.
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